Januar 2019

Richtlinie zur Förderung von F&E Vorhaben zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Bauen und Mineralische Stoffkreisläufe (ReMin)“ im Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA³“

Eine der mengenmäßig größten Herausforderungen der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft betrifft das Recycling mineralischer Abfallstoffe. Diese stammen insbesondere aus dem Baubereich, aus metallurgischen Anlagen, aber auch aus der Verbrennung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen. Eine hochwertige Nutzung als Sekundärrohstoff ist daher auch vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden gesetzlichen Regelungen von erheblicher ökologischer und ökonomischer Bedeutung.

Förderziel

Mit dieser Fördermaßnahme will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Ausbau der Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter vorantreiben. Im Mittelpunkt steht dabei die Bauwirtschaft mit ihrer hohen Nachfrage nach Rohstoffen und gleichzeitig großen Mengen an anfallenden mineralischen Abfällen in Form von Baurestmassen. Die erweiterte Nutzung hochwertiger Sekundärrohstoffe aus den anfallenden Baurestmassen, aber auch aus Schlacken metallurgischer Anlagen, Stäuben und Aschen aus Müllverbrennungs- und Ersatzbrennstoff-Rostaschen sowie bergbaulichen Rückständen kann einen erheblichen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen und einen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bauwirtschaft mit mineralischen Rohstoffen leisten.

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Gegenstand der Förderung

Gegenstand der vorliegenden Richtlinie ist die Förderung von Verbundvorhaben zur Erforschung und Entwicklung neuer Technologien, Produkte und Prozesse, die einen Beitrag zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft in der Bauwirtschaft und zur Schließung mineralischer Stoffkreisläufe leisten. Verbundvorhaben im Bereich der angewandten und industriellen Forschung, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind, sollen von den relevanten Akteuren in der Wertschöpfungskette und wissenschaftlichen Einrichtungen gemeinsam getragen werden. Eine interdisziplinäre und systemische Betrachtungsweise im Sinne der Nachhaltigkeit wird erwartet. Der sozioökonomische Kontext ist zu berücksichtigen. Vorausgesetzt wird ferner eine integrative und fachübergreifende Herangehensweise, welche Stoff- und Energieeinsätze der gesamten Wertschöpfungskette einbezieht und auch mögliche Problemverschiebungen und Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen darstellt.

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Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie z. B. Stiftungen und Vereine). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung usw.) in Deutschland verlangt.

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Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft bzw. Einrichtungen der Kommunen und Länder im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Verbundvorhaben). Die Antragsteller müssen bereit sein, übergreifende Problemlösungen mit erkennbar eigenständigen Beiträgen arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung, insbesondere durch KMU ist erwünscht. Zum Erreichen der Projektziele soll die bestmögliche Zusammensetzung des Verbundes gewählt werden. Eine Ausnahme bildet das in Nummer 2.3 beschriebene Vernetzungs- und Transfervorhaben, das auch als Einzelvorhaben gefördert werden kann.

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Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand, Unteraufträge, Dienstleistungen sowie für Geräte­investitionen verwendet werden. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben muss die AGVO berücksichtigt werden (siehe Anlage). Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen und sonstige Investitionen für Demonstrations-Bauwerke bzw. Referenzanlagen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Forschung- und Entwicklungs-Gegenstand stehen. Förderfähig sind lediglich die Investitionskosten für forschungsintensive Bestandteile, die noch weiterentwickelt und für den erstmaligen Einsatz in der Praxis erprobt werden müssen.

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Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Postfach 61 02 47
10923 Berlin

Ansprechpartner:

Herr Dr.-Ing. Holger Grünewald
Telefon: 0 30/2 01 99-31 83
Telefax: 0 30/2 01 99-33 30
E-Mail: h.gruenewald@fz-juelich.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulareabgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen
(https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit den oben genannten Ansprechpartnern Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen zur Fördermaßnahme erhalten Sie über die Internetseite: www.fona.de/bauen-mineralik

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Die vollständige Bekanntmachung finden Sie auf der Website des BMBF, unter unten stehendem Link.


Quelle und weitere Informationen:

Website BMBF