Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.12.2021 erstellt und am 21.06.2022 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Bereiche sind momentan teilweise nicht barrierefrei nutzbar:
- Grafiken/Diagramme sind teilweise nur von sehenden Nutzer zu verstehen.
- Ausgewählte Menüeinträge unterscheiden sich nur durch deren Farbe von nicht ausgewählten Einträgen.
- Menüs sind bei hoher Vergrößerung teilweise nicht mehr nutzbar
- Der Tastaturfokus ist teilweise nicht oder schlecht sichtbar
- Das mobile Menü und einige Bedienelemente können mittels Tastatur nicht genutzt werden
- Es fehlen die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) darstellen würde.
- Die auf der Website bereitgestellten .pdf-Dateien, insbesondere im Bereich „Dokumentenpool“, sind nicht oder nur zum Teil barrierefrei gestaltet.
Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
- Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
- Eine nächste Aktualisierungsphase ist bis Ende 2022 geplant
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Umwelttechnik BW GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an oder nutzen Sie dazu unser Feedback-Formular:
Ansprechperson:
Dipl.-Ing. Katja Berg
Projektleiterin Digitale Medien
Umwelttechnik BW GmbH
Landesagentur für Umwelttechnik und
Ressourceneffizienz Baden-Württemberg
Kleiner Schlossplatz 13
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 252841-46
E-Mail: katja.berg@umwelttechnik-bw.de
Durchsetzungsverfahren
Falls die Umwelttechnik BW GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist von vier Wochen auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3366
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.