Förderprogramme

mecklenburg_vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

  • Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

    WER

    Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

    WAS

    Unternehmen und anderen wirt­schaft­lich tätigen Organi­sationen soll mit dieser Förder­richtlinie die Möglich­keit gegeben werden, Investitionen in klima­schutz­relevante Techno­logien über eine Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben zu tätigen. Es werden innovative Klimaschutz­beiträge unterstützt, die zur Steigerung der Energie­effizienz, zur Energie­einsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien beitragen.

    WEN

    Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

    WIE

    Die Zuwendung wird als Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahl­barer Zuschuss). Die Höhe der Anteil­finanzierung beträgt in der Regel bis zu 30 %, im Ausnahme­fall kann einmalig ein maßnahmes­pezifischer Bonus gewährt werden. Die Regelungen zur Zuwendungs­höhe gelten nur, wenn der jeweils beihilfe­rechtlich geltende Förder­höchstsatz nicht überschritten wird. Weiterhin ist eine Förderung auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung möglich, sofern alle Voraus­setzungen erfüllt sind. Details zu den Förder­höhen werden über ein separates Förder­höhen­merkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht. Der Antrag­steller hat seine Bemühungen um Förderung durch andere Stellen nach­zuweisen

    Kontakt:

    Herr Christoph Papenfuß
    E-Mail: info@lfi-mv.de
    Telefon: 0385 6363-1231
    Web: www.lfi-mv.de


    Schlagworte: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz