Förderprogramme
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Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
WER
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
WAS
Unternehmen und anderen wirtschaftlich tätigen Organisationen soll mit dieser Förderrichtlinie die Möglichkeit gegeben werden, Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien über eine Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tätigen. Es werden innovative Klimaschutzbeiträge unterstützt, die zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien beitragen.
WEN
Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
WIE
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss). Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 30 %, im Ausnahmefall kann einmalig ein maßnahmespezifischer Bonus gewährt werden. Die Regelungen zur Zuwendungshöhe gelten nur, wenn der jeweils beihilferechtlich geltende Förderhöchstsatz nicht überschritten wird. Weiterhin ist eine Förderung auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung möglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht. Der Antragsteller hat seine Bemühungen um Förderung durch andere Stellen nachzuweisen
Kontakt:
Herr Christoph Papenfuß
E-Mail: info@lfi-mv.de
Telefon: 0385 6363-1231
Web: www.lfi-mv.de
Schlagworte: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz