05. November 2020

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Workshop 2: Grenzüberschreitende Abfallverbringung, November 2020

Die Globalisierung der Märkte wirkt sich zunehmend auch auf die Entsorgung von Abfällen aus. Die im- und exportierten Abfallmengen haben ein hohes Niveau erreicht. Bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung sind allerdings sehr komplizierte Rechtsvorschriften zu beachten.


Bei der Verbringung von Abfällen wird zwischen genehmigungs- und nicht genehmigungspflichtigen Verfahren unterschieden. Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Einstufung der Abfälle sowie das Entsorgungsverfahren an.
Dieser Workshop hilft, einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung aus und nach Deutschland zu bekommen und das Notifizierungsverfahren kennenzulernen. Die Teilnehmenden werden darüber informiert, welche Unterlagen notwendig sind und welche unterschiedlichen (Genehmigungs-)Verfahren bei der Notifizierung existieren. Angesprochen werden darüber hinaus Ausnahmen und Sonderregelungen bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.

  • Verfahren nach Artikel 18
  • Notifizierungsverfahren

Inhalt

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Notifizierungsverfahren
  • Ausfüllhinweise und Übungen



Seminarnummer

W2-02-20


Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort

Diese Informationen werden zusammen mit der Rechnung ca. 3 Wochen vor Termin versandt.


Preis

185 € zzgl. MwSt. je Workshop
(inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränken)


Veranstaltungszeitraum

05.11.2020, 09:00 - 15:30 Uhr


Veranstaltungsort

Mainz


Veranstalter

SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Ansprechpartner: Maximilian Hohmann
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz

Telefon: 06131 9829816
E-Mail: maximilian.hohmann@sam-rlp.de 
Web: www.sam-rlp.de