April 2024
GEG und BEG: Pflichten und Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - auch bekannt als sogenanntes "Heizungsgesetz" - ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen.
Im Rahmen der Online-Veranstaltung informieren die Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die rechtlichen Neuerungen und Pflichten des GEG.
Anschließend wird Eckard von Schwerin von der KfW Bankengruppe die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude beleuchten.
Inhalte:
9:00 Uhr
Begrüßung
Neele Birnbaum, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
9:05 Uhr
Das Gebäudeenergiegesetz und seine Pflichten für Unternehmen
Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf, RITTER GENT COLLEGEN Rechtsanwälte PartG mbB
10:00 Uhr
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Eckard von Schwerin, KfW Bankengruppe
11:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Zielgruppen:
Unternehmen, Wirtschaftförderer, Kommunen
Veranstaltungszeitraum
10.04.2024 9:00-11:00 Uhr
Veranstaltungsort
online
Veranstalter
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN), in Kooperation mit ThEGA & LEA
Ansprechpartner
Neele Birnbaum
Klimaschutz in Unternehmen (KEAN)
Tel.: 0511 89 70 39-19
E-Mail. neele.birnbaum@klimaschutz-niedersachsen.de