Februar 2022
Die Europäische Kommission hat am 14.02.2023 ehrgeizige CO2-Emissionsziele für neue schwere Nutzfahrzeuge vorgeschlagen, die ab 2030 gelten sollen. Die Ziele werden dazu beitragen, die CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor zu verringern, denn auf Lastkraftwagen, Stadtbusse und Reisebusse entfallen rund 6 % der Gesamttreibhausgasemissionen in der EU und über 25 % der Treibhausgasemissionen aus dem Straßenverkehr allein. Dank dieser strengeren Emissionsnormen könnte dieses Segment des Straßenverkehrssektors zum Übergang zur emissionsfreien Mobilität und zu den Klima- und Null-Schadstoff-Zielen der EU beitragen.
Die Kommission schlägt eine schrittweise Einführung strengerer CO2-Emissionsnormengegenüber dem Stand von 2019 mit zertifizierten CO2-Emissionen für nahezu alle neuen schweren Nutzfahrzeuge vor, und zwar
- 45 % weniger Emissionen ab 2030;
- 65 % weniger Emissionen ab 2035;
- 90 % weniger Emissionen ab 2040.
Um die schnellere Einführung emissionsfreier Busse in Städten zu fördern, schlägt die Kommission außerdem vor, alle neuen Stadtbusse ab 2030 emissionsfrei zu machen.
Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und den Zielen von REPowerEU wird sich dieser Vorschlag auch positiv auf die Energiewende auswirken, weil die Nachfrage nach importierten fossilen Brennstoffen gesenkt und im Verkehrssektor der EU mehr Energie eingespart und effizienter genutzt wird. Von dem Vorschlag werden die europäischen Verkehrsunternehmen und -nutzer profitieren, indem die Kraftstoffkosten und die Gesamtbetriebskosten gesenkt werden. Außerdem wird der Vorschlag dafür sorgen, dass mehr energieeffizientere Fahrzeuge eingesetzt werden. Er wird auch die Luftqualität insbesondere in Städten verbessern ebenso wie die Gesundheit der Europäerinnen und Europäer.
Darüber hinaus ist dies ein Schlüsselsektor zur Unterstützung der europäischen Cleantech-Industrie und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Die EU ist Marktführer bei der Herstellung von Lkw und Bussen, und ein gemeinsamer Rechtsrahmen trägt dazu bei, diese Position für die Zukunft zu sichern. Insbesondere geben die überarbeiteten Normen ein klares und langfristiges Signal für Investitionen der EU-Industrie in innovative emissionsfreie Technologien und fördern den Aufbau einer Lade- und Betankungsinfrastruktur.
Hintergrund
Die Emissionen im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge sind seit 2014 jedes Jahr gestiegen, mit Ausnahme des Jahres 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie. Besonders stark steigen die Emissionen im Güterverkehrssektor. Dies ist vor allem auf die wachsende Nachfrage im Straßengüterverkehr zurückzuführen. Dieser Trend dürfte sich in Zukunft weiter fortsetzen. 2019 waren die Emissionen aus dem Güterverkehr um 44 % höher als die Emissionen aus dem Luftverkehr und um 37 % höher als die Emissionen aus dem Seeverkehr.
Die überwiegende Mehrheit der schweren Nutzfahrzeuge in der EU-Flotte (99 %) haben derzeit Verbrennungsmotoren und fahren hauptsächlich mit importierten fossilen Kraftstoffen, z. B. Diesel. Dies erhöht die Energieabhängigkeit der EU und die derzeitige Volatilität des Energiemarkts.
Die aktuellen Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge stammen aus dem Jahr 2019 und stehen mit den Klimazielen der EU nicht mehr im Einklang. Die derzeitigen Rechtsvorschriften sind für Investoren nicht ausreichend langfristig ausgelegt und spiegeln nicht die neue Realität im Energiesektor und die rasanten Entwicklungen bei den Herstellern schwerer Nutzfahrzeuge weltweit wider. Die vorgeschlagenen neuen CO2-Normen stehen im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen der EU, dem Paket „Fit für 55“ und dem Übereinkommen von Paris.
Zur Unterstützung dieses Vorschlags muss in emissionsfreie Fahrzeuge und in die Lade- und Betankungsinfrastruktur investiert werden. Die Kommission hat bereits die Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vorgeschlagen, um die erforderliche Ladeinfrastruktur aufzubauen und so den ökologischen Wandel im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge voranzutreiben. Insbesondere hat die Kommission vorgeschlagen, in regelmäßigen Abständen auf großen Autobahnen Lade- und Betankungspunkte zu installieren und zwar alle 60 km für das Aufladen elektrischer Fahrzeuge und alle 150 km für die Betankung mit Wasserstoff. Die Kommission arbeitet intensiv mit den beiden Gesetzgebern zusammen, um die Verhandlungen über diese Vorschläge abzuschließen.
Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission