Glossar

Das Glossar des PIUS Info-Portals erläutert kurz und verständlich Fachbegriffe und Abkürzungen. Wenn Sie einen Begriff nicht finden, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

  • REACH

    Die Europäische Chemikalienverordnung REACH soll ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Mensch schaffen. Die Verordnung dient der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Gleichzeitig gewährleistet sie den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt und fördert Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Der REACH-Grundsatz ist es, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen: Sie müssen die sichere Verwendung der von ihnen hergestellten und in den Verkehr gebrachten Chemikalien sicherstellen. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.

    Mit der Umsetzung von REACH möchte die EU den Handel mit chemischen Substanzen möglichst sicher gestalten. Deshalb können Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender chemische Stoffe nur noch nach zuvor erfolgter Registrierung in den Verkehr bringen. Die Datenanforderungen steigen dabei mit dem Mengenband des zu registrierenden Stoffes. Hersteller oder Importeure, die Stoffe mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der EU herstellen oder importieren, fallen in den Geltungsbereich von REACH.