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Instandhaltung
Eine wesentliche Voraussetzung für den Fortbestand jedes Unternehmens ist die wirtschaftliche Nutzung komplexer und kostenintensiver technischer Anlagen. Instandhaltung meint die Gewährleistung funktionstüchtiger Maschinen und Anlagen, deren fachgerechte Wartung, Instandsetzung, regelmäßige Inspektion, technische Verbesserung sowie sicherheitstechnische Prüfung. Die vorbeugende Instandhaltung sowie die Planung und Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen sollen greifen, bevor es zu einem beschädigten Anlagenzustand bzw. zu einem ungesteuerten Anlagenausfall kommt. Ziel ist hierbei die Minimierung der „Life-Cycle-Costs" der Anlagen. Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon