25. September 2025

Workshop 2: Grenzüberschreitende Abfallverbringung (W2-02-25)
Verfahren nach Artikel 18 und Notifizierungsverfahren
Zum Thema
Die Globalisierung der Märkte wirkt sich zunehmend auch auf die Entsorgung von Abfällen aus. Die importierten und exportierten Abfallmengen haben insbesondere in Deutschland ein sehr hohes Niveau erreicht. Bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung sind allerdings komplexe Rechtsvorschriften zu beachten. Bei den Abfallverbringungen wird in genehmigungs- und nicht genehmigungspflichtige Transporte unterschieden. Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Einstufung der Abfälle sowie das Entsorgungsverfahren an. Dieser Workshop hilft, einen ersten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung aus und nach Deutschland zu bekommen und das Notifizierungsverfahren sowie das Verfahren nach Artikel 18 der EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen kennenzulernen. Der Teilnehmerkreis wird darüber informiert, welche Unterlagen notwendig sind und welche unterschiedlichen (Genehmigungs-)Verfahren bei Abfallverbringungen existieren. Angesprochen werden darüber hinaus Ausnahmen und Sonderregelungen bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Agenda
- 9:00 Uhr Begrüßung und Einführung
- 9:10 Uhr Grundlagen
- Rechtsgrundlagen
- Abfalleinstufung
- Im-/Exportverbote
- 10:45 Uhr Kaffeepause
- 11:00 Uhr Allgemeine Informationspflichten
- 12:30 Uhr Mittagspause
- 13:15 Uhr Notifizierung und Übung
- 14:45 Uhr Kaffeepause
- 15:00 Uhr Transportkontrollen und illegale Verbringungen
- 16:15 Uhr Abschlussdiskussion
Seminarnummer
(W2-02-25)
Preis
245,00 €
Veranstaltungszeitraum
25.09.2025
9:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Mainz
Veranstalter
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Ansprechpartner: Maximilian Hohmann
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz
Telefon: 06131 9829816
E-Mail: maximilian.hohmann@sam-rlp.de
Web: www.sam-rlp.de