27. November 2024
Workshop 1: Abfallrechtliche Nachweisführung (W1-03-24)
- Vorab- und Verbleibskontrolle
- Entsorgungsnachweis-, Begleit- und
- Übernahmescheinverfahren
Zum Thema:
Bei der Entsorgung von Abfällen muss gemäß bundesrechtlichen Vorgaben das elektronische Nachweisverfahren durchgeführt werden. Grundsätzlich ist hierbei zwischen der Vorabkontrolle (Nachweis der Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung) und der Verbleibskontrolle (Nachweis der durchgeführten Entsorgung) zu unterscheiden. Darüber hinaus sind bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen in einigen Bundesländern Andienungspflichten zu beachten, die auf landesrechtlichen Vorgaben
beruhen. Der Workshop "Abfallrechtliche Nachweisführung" vermittelt die rechtlichen Grundlagen des elektronischen Nachweisverfahrens. Es wird aufgezeigt, wie für Abfälle der zugehörige Abfallschlüssel und
das korrekte Nachweisverfahren ermittelt werden. Daneben wird das Ausfüllen von Entsorgungsnachweisen und deren "Genehmigungsweg" demonstriert. Auch bundes- und landesrechtliche Vorgaben, sowie Begriffe wie Nachweispflicht, Andienungs- und Überlassungspflicht, aber auch behördliche Bestätigung und Zuweisung werden erläutert. Erst nach der Genehmigung des Entsorgungsnachweises kann der eigentliche Entsorgungsvorgang beginnen. Hierbei müssen die gesetzlichen Vorgaben über die Dokumentation des Verbleibs der Abfälle mittels elektronischer Übernahme- und/oder Begleitscheine eingehalten werden. Für die verschiedenen Nachweisformen und Konstellationen wird das umfangreiche Dokumentationsverfahren inklusive des Aufbaus und Inhalts von Registern dargelegt. Gängige Fehler werden angesprochen und auf mögliche Konsequenzen bei der Nichteinhaltung der rechtlichen Bestimmungen wird ebenfalls eingegangen. Der Workshop richtet sich an all diejenigen, die mit dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren konfrontiert sind. Der Anfänger erhält von Grund auf einen Überblick über die abfallrechtlichen Nachweisverfahren und deren gesetzliche Grundlagen. Der erfahrene Anwender kann sein bisher erworbenes Wissen auffrischen, neue Ideen gewinnen und Informationen über aktuelle Gesetzesänderungen und Neuigkeiten im Abfallrecht erhalten.
Veranstaltungsort:
Mainz
Preis:
195 €
Seminarnummer
W1-03-24
Veranstaltungszeitraum
27.11.2024, 09:30 - ca. 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Mainz
Veranstalter
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Ansprechpartner: Maximilian Hohmann
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz
Telefon: 06131 9829816
E-Mail: maximilian.hohmann@sam-rlp.de
Web: www.sam-rlp.de