29. August 2018
Entsorgung von Abfällen aus gewerblichen Schrottsammlungen
Zu den gefährlichen Abfällen aus gewerblichen Schrottsammlungen können u. a. Elektro- und Elektronikaltgeräte oder landwirtschaftliche Geräte zählen. Andere Abfälle, wie Autobatterien und nicht restentleerte Altfahrzeuge, werden stets als gefährliche Abfälle eingestuft.
Eine Einsammlung von gefährlichen Abfällen aus dem gewerblichen Bereich ist bundesweit im Rahmen von Schrottsammlungen möglich. Hierbei sind die abfallrechtlichen Nachweis-, Register- und Andienungspflichten zu beachten. Die Praxis zeigt, dass es bei der Beachtung der abfallrechtlichen Nachweis-, Register- und Andienungspflichten sowie bei der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zu Verstößen kommt. Diese Verstöße sind zumeist auf Unwissenheit zurückzuführen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Betreiber von Schrottplätzen, an Schrottsammler und -händler sowie an Behördenmitarbeiter. Einer der Schwerpunkte der Veranstaltung wird der Umgang mit unterschiedlichen gefährlichen Abfällen bei Schrottsammlungen bilden. Gesetze und Verordnungen, beispielsweise das ElektroG, die Altfahrzeugverordnung oder das Strafrecht, werden ebenso behandelt werden, wie die Umsetzung von abfallrechtlichen Nachweis-, Register- und Andienungspflichten.
Preis
€ 280,00 zzgl. MwSt.
Veranstaltungszeitraum
29.08.2018, 09:00 Uhr
bis 29.08.2018, 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Mainz
Veranstalter
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Ansprechpartner: Maximilian Hohmann
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz
Telefon: 06131.98298-16
E-Mail: maximilian.hohmann@sam-rlp.de
http://www.sam-rlp.de