14. August 2019

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Abfall als Gefahrgut
Transport von (gefährlichen) Abfällen!

Die verschiedenen Teile des Gefahrgutrechts sind ein sehr komplexes Regelwerk. Der Transport gefährlicher Güter mit dem Verkehrsträger Straße ist durch das ADR europaweit geregelt. Die in Deutschland vorgeschaltete GGVSEB legt die Pflichten und Verantwortlichkeiten eindeutig fest. Diese Vorschriften gelten uneingeschränkt auch beim Transport von Abfällen als Gefahrgut. Allerdings ist das Klassifizieren von Abfällen nach den Gefahrgutvorschriften eine Herausforderung der besonderen Art. Dazu ist die Kenntnis über die Kriterien der einzelnen Gefahrgutklassen unabdingbare Voraussetzung. Zentrale Fragen im Seminar sind deshalb: Wann sind Abfälle als Gefahrgut einzustufen und zu transportieren? Verpacken des Abfalls, Beförderung in loser Schüttung oder Tanktransport – Was lässt das ADR unter welchen Bedingungen zu? Wer ist verantwortlich?


Das Seminar soll bei der täglichen Arbeit unterstützen und zu mehr Handlungssicherheit führen. Des Weiteren werden alle wichtigen Details aus den Teilen 1 – 9 des ADR erläutert.


Inhalt

Praxisgerechte und standardisierte Anleitungen für den betrieblichen Alltag sollen helfen, die Arbeit zu erleichtern. Die Schnittstellen der abfall- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften werden herausgestellt. Praktikable Lösungen werden anhand von Beispielen vorgestellt.




Seminarnummer

24-01-19


Programm

Nach Eingang der Anmeldung werden alle Informationen zusammen
mit der Rechnung versandt.


Preis

280 € zzgl. MwSt.
(inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränken)


Veranstaltungszeitraum

14.08.2019, 09:00 - 17:00 Uhr


Veranstaltungsort

Mainz


Veranstalter

SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Ansprechpartner: Maximilian Hohmann
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz

Telefon: 06131 9829816
E-Mail: maximilian.hohmann@sam-rlp.de 
Web: www.sam-rlp.de