Oktober 2024

bvse: Erweiterte Notifizierungspflicht gefährdet Recyclingwirtschaft

Die Europäische Kommission plant, die Notifizierungspflicht für nicht gefährliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte ab dem 1. Januar 2025 auszuweiten. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) kritisiert die Maßnahme.

Elektroschrott auf Pixabay
Elektroschrott auf Pixabay

Die Ausweitung der Notifizierungspflicht könnte erhebliche negative Auswirkungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für die gesamte Recyclingbranche haben.
Bisher waren viele Geräte auf der „grünen Liste“ von einer Notifizierung befreit.

Diese Regelung erlaubte einen reibungslosen Austausch von Material zwischen den EU-Staaten, was die Effizienz des Recyclings förderte. Das geplante Notifizierungsverfahren würde dagegen zusätzliche bürokratische Hürden mit sich bringen, die das Recycling potenziell belasten und die Verfügbarkeit von wichtigen Rohstoffen wie Kupfer, Aluminium und Edelmetallen in der EU gefährden könnten. Der bvse unterstreicht, dass etwa 75 Prozent der gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte in der EU derzeit nach den Regeln dieser „grünen Liste“ verarbeitet werden.

Überlastung der Behörden

Ein zentrales Anliegen ist die Befürchtung, dass die Behörden mit der zusätzlichen Anzahl an Notifizierungsanträgen überfordert werden könnten. Schon jetzt dauere die Bearbeitung solcher Anträge im Durchschnitt drei bis sechs Monate, so der bvse. Angesichts der Personalknappheit in vielen Verwaltungen könnte dies zu noch längeren Bearbeitungszeiten führen, was sowohl die Recyclingwirtschaft als auch den Binnenmarkt für Recyclingmaterialien beeinträchtigen würde.

Die Notifizierungspflicht könnte außerdem den Wettbewerb im europäischen Markt negativ beeinflussen. Während große Unternehmen in der Lage sind, die zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen, würden kleinere Betriebe stärker belastet.

Eine solche Entwicklung könnte viele dieser Unternehmen in die Insolvenz treiben und die Marktstruktur erheblich verändern. In einem Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit Europas hatte der ehemalige Präsident der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, eine Überprüfung und Optimierung der Kriterien für die „grüne Liste“ gefordert, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Forderung nach einer Übergangsfrist

Angesichts dieser Umstände fordert der bvse, die Einführung der Notifizierungspflicht auf den 1. Januar 2027 zu verschieben, um den Unternehmen und Behörden ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben. Eine zweijährige Übergangsfrist könnte zudem dazu dienen, Daten zu sammeln, die die Notwendigkeit einer generellen Notifizierungspflicht hinterfragen.

Darüber hinaus schlägt der Verband eine Digitalisierung der Abfallverbringungsverfahren als einen möglichen Weg vor, um die Notifizierungsprozesse zu beschleunigen und die Effizienz zu steigern. /ph

Quelle: Umweltwirtschaft.com