April 2019

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Aufruf „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“

Die natürlichen Ressourcen auf dem Planeten werden knapp. Deshalb rückt die Ressourceneffizienz immer mehr in den Mittelpunkt der Politik. In der EU-Strategie „Europa 2020“ ist vom „Ressourcenschonende Europa“ die Rede – was aber heißt das? Das Wirtschaftswachstum muss konsequent auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden, und der schonende und effiziente Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist dafür unerlässlich. Der jetzt gestartete Aufruf „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“ des NRW-Umweltministeriums richtet sich an kleine und mittlere produzierende Unternehmen, die mit ihren innovativen Maßnahmen auf diesem Weg Vorreiter sein wollen und jetzt EU-Fördermittel zur Unterstützung der Umsetzung bekommen können.

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens ab und beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 22 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro aus EU-Fördermitteln aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie weitere zwei Millionen aus Landesmitteln.

Die folgenden Punkte geben Ihnen einen Überblick, welche grundsätzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. 

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Sie: 

als Kleinst-, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG, d. h. als Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanz von unter 43 Mio. EUR.

Empfehlung der EU-Kommission: Definition Kleinst-, kleines +mittleres Unternehmen

Gegenstand des Aufrufs sind innovative Maßnahmen

  • zur Gestaltung von ressourceneffizienten Produktionsverfahren im Sinne des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS);
  • zur Gestaltung neuer energieeffizienter Herstellverfahren, die das Ziel verfolgen, bestehende Produkte durch innovative und ökologisch vorteilhafte Produkte zu ersetzen;
  • für das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall anderer Unternehmen.

In Fällen, in denen die Maßnahmen der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (IED-Richtlinie) unterliegen, können die Merkblätter Beste verfügbare Techniken – (BVT) zur europäischen IED-Richtlinie als Abgrenzungshilfe für innovative Maßnahmen dienen.

 
Wie können Anträge gestellt werden?

Für die Beantragung und Darstellung des Vorhabens sind obligatorisch Antragsunterlagen sowie ein Bewerbungsbogen zu benutzen, die am Ende dieser Seite abgerufen werden können. Darüber hinaus müssen Antragsteller noch eine Bescheinigung in Steuersachen (vom Finanzamt) und einen aktuellen Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister (vom Amtsgericht) beibringen, um die Antragsunterlagen zu komplettieren.

 
Dort finden sich die gesetzlichen Grundlagen sowie diverse Formblätter zur Antragstellung. 

Der Antrag inklusive aller Anlagen soll in zweifacher Ausfertigung – einseitig bedruckt, ohne Trennblätter, nicht geheftet oder gebunden sowie gelocht – beim LANUV NRW jeweils bis zu den folgenden Terminen eingereicht werden:

29. März 2019
12. Juni 2019

Darüber hinaus ist es erforderlich, dem LANUV NRW eine Kopie des Antrags mit allen Anlagen auf einem elektronischen Datenträger (z. B. USB-Stick) zur Verfügung zu stellen.

Die Anträge sind zu richten an:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(LANUV NRW)
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
Stichwort: "Innovative ressourceneffiziente Investitionen"

Eingereichte Anträge stehen untereinander im Wettbewerb. Die eingegangenen Anträge werden in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer Innovation vom LANUV NRW, Düsseldorf, und der Effizienz-Agentur NRW (EFA NRW), Duisburg, geprüft und bewertet.

Zum Begutachtungsprozess können grundsätzlich nur Vorhaben zugelassen werden, für die vom antragstellenden KMU alle erforderlichen Nachweise eingereicht bzw. die Voraussetzungen erfüllt wurden.

Die begutachteten Vorhaben werden in einem unabhängigen Gutachtergremium beraten. Das Gremium schlägt eine Auswahl von förderungswürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor.

Die Auswahlrunden durch das Gutachtergremium finden voraussichtlich im

Juli 2019
September 2019 statt.


Quelle und weitere Informationen:

Website Effizienz-Agentur NRW