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NAT
Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen

Das im Jahr 2004 erstmals unterzeichnete Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT) ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und der Thüringer Wirtschaft.


Was ist NAT

Das Abkommen wird von der Überzeugung der Unterzeichner getragen, dass eine nachhaltige Entwicklung nur im partnerschaftlichen Zusammenwirken zu erreichen ist. Das Nachhaltigkeitsabkommen konzentriert sich dabei insbesondere auf die Verknüpfung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten.

Über eine Willensbekundung hinaus hat sich das NAT zu einem geeigneten Instrument entwickelt, Politik, Wirtschaft und Verwaltung zu den Themen nachhaltiges Wirtschaften, Klima- und Umweltschutz sowie gesellschaftliche Verantwortung zusammenzubringen.

Am NAT können Unternehmen, Verbände, Organisationen sowie öffentliche und privatwirtschaftliche Einrichtungen mit einem Standort in Thüringen teilnehmen. Voraussetzung ist mindestens eine spezifische freiwillige Leistung zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, im Umwelt- und Klimaschutz, zur Energieeffizienz oder im Bereich der sozialen Säule der Nachhaltigkeit. Derzeit nehmen mehr als 580 Unternehmen am Nachhaltigkeitsabkommen teil. (Stand: Januar 2018)


Mehrwert für Unternehmen

Die am NAT teilnehmenden Unternehmen und deren freiwillig erbrachte Leistungen, die über das vom Gesetzgeber geforderte Maß hinausgehen, stärker bekannt zu machen, hat sich das NAT zur Aufgabe gemacht. Die Handlungspartner berichten in vielfältiger Weise über die Leistungen der Unternehmen und stellen diese bei Entscheidern in Politik, Wirtschaft und breiter Öffentlichkeit vor.

Das NAT vernetzt die Informationen und Aktivitäten seiner Handlungspartner. Die Teilnehmer treffen sich somit unter Gleichgesinnten und können ihre Erfahrungen austauschen. Die NAT-Teilnehmer erhalten neueste Informationen über aktuelle Entwicklungen auf den Gebieten Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz, GreenTech, Ressourcen- und Energieeffizienz und soziale Nachhaltigkeit.

Ebenso haben die NAT-Teilnehmer die Möglichkeit, im Rahmen der NAT-Wanderausstellung sich und ihre Produkte/Dienstleistungen einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. In der Investitionsförderung gewerblicher Unternehmen ist im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zusätzlich zur Basisförderung ein Green-Tech-Zuschlag von vier Prozent möglich, der u. a. durch die erfolgreiche Teilnahme am Nachhaltigkeitsabkommen erreicht werden kann.


Aktuelle Projekte

Das NAT organisiert in jedem Jahr eine Wanderausstellung zu einem ausgewählten Schwerpunktthema. Unternehmen aus dem Kreis der NAT-Teilnehmer können ihre diesbezüglichen Projekte, Produkte oder sonstigen Leistungen vorstellen. Die NAT-Wanderausstellung ist thüringenweit unterwegs, macht Station in Landratsämtern und Rathäusern, Hochschulen und Ministerien, Einrichtungen der Wirtschaft und Unternehmen mit hohem Publikumsverkehr.
Begleitet wird die Wanderausstellung durch mehrere Veranstaltungen zum jeweiligen Schwerpunktthema, in deren Mittelpunkt vor allem Beispiele bester Praxis und Fördermöglichkeiten stehen.


Kontakt:

Gemeinsame Geschäftsstelle Nachhaltigkeitsabkommen
c/o Verband der Wirtschaft Thüringens e. V.
Frau Grit Booth, Leiterin der Geschäftsstelle
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt

Telefon: 0361 6759-173
Fax: 0361 6759-188
E-Mail: info@nachhaltigkeitsabkommen.de