Die anspruchsvolle Umweltgesetzgebung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vorreiterrolle, die Deutschland im Bereich der Umwelttechnologien einnimmt. Umweltrechtliche Auflagen machen die Entwicklung und Anwendung innovativer Technologien erforderlich und schaffen hierdurch interessante Marktchancen. Damit sich Unternehmen frühzeitig auf Änderungen des rechtlichen Rahmens und auf die zu erwartenden Marktentwicklungen einstellen können, hat die Aktionslinie Hessen-Umwelttech des Hessischen Wirtschaftsministeriums mit dem Innovationsradar Umweltrecht einen kostenlosen Service eingerichtet, der über neue und geplante Entwicklungen des Umweltrechts der EU, des Bundes und der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz informiert. Für die wesentlichen Umweltbereiche werden Informationen über kommende Vorschriften sowie daraus resultierende, potenzielle Marktchancen für Umwelttechnologieanbieter dargestellt.
Das Innovationsradar Umweltrecht wendet sich an Umwelttechnologieanbieter. Aber auch Unternehmen, die Umweltschutz im Betrieb anwenden, können sich über rechtliche Neuerungen informieren und anstehende Veränderungen bei ihrer betrieblichen Planung besser berücksichtigen.“ Ein Team erfahrener Umweltexperten prüft regelmäßig die neuesten rechtlichen Entwicklungen auf ihre wirtschaftliche Bedeutung. Daraus gehen zwei Serviceangebote hervor: Dienstleister bei der Erstellung des Innovationsradar Umwelrecht sind die RACK Rechtsanwälte in Frankfurt am Main und die AMCG Unternehmensberatung GmbH in München. In der Einführungsphase wurde das Innovationsradar Umweltrecht wissenschaftlich begleitet durch die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia, Fachhochschule Darmstadt.
Ansprechpartner:Dr. Carsten Ott Die Aktionlinie Hessen-Umwelttech ist eine Maßnahme des
Kooperationspartner:Eine gemeinsame Initiative des
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