REACh - R(egistration), |
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| Quelle: www.reach-net.com |
Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht grundsätzlich für die „Inverkehrbringer“ von Stoffen, also deren Hersteller oder Importeure. Erwerben Unternehmen Stoffe auf dem Euröpäischen Markt, so werden diese als „nachgeschaltete Anwender“ bezeichnet.
REACh folgt dem Motto „No Data, no Marked“. Danach dürfen nur noch Stoffe in den Verkehr gebracht werden, zu denen ausreichendes Datenmaterial vorliegt, das sich in Art und Umfang in erster Linie nach dem jeweiligen Produktvolumen richtet. Wird mehr als eine Tonne eines Stoffes pro Jahr in der EU produziert oder in die EU importiert, so ist eine Registrierung dieses Stoffes nach REACh zwingend.
Die Verantwortung zur Überprüfung der Chemikaliensicherheit wird im Rahmen einer Beweislastumkehr von nationalen Behörden auf die jeweiligen Hersteller und Importeure übertragen. Im Zuge dieser Umkehr haben Hersteller und Importeure künftig darzulegen, dass ihre Produkte sicher zu handhaben sind und weder die Umwelt im Übermaß belasten, noch die Gesundheit gefährden.
Quelle: www.reach-info.de
Im Rahmen einer Registrierung ist dabei ein technisches Dossier zu erstellen, sowie ab einer Menge von 10 Tonnen pro Jahr ein Stoffsicherheitsbericht einzureichen, der die Verwendungsmöglichkeiten berücksichtigt, von denen der Hersteller Kenntnis hat.
In erster Linie richten sich die Vorschriften an Hersteller und Importeure, jedoch können auch Anwender registrierungspflichtig werden, sofern sie neben den eingekauften Stoffen auch selber Stoffe synthetisieren oder importieren.
Von diesen Ausnahmen abgesehen haben Anwender zu überprüfen, ob die individuelle Verwendung eines Stoffes bereits durch den Sicherheitsbericht des Herstellers erfasst ist. Ist dies nicht der Fall, so besteht für den Anwender die Möglichkeit, einen eigenen Sicherheitsbericht zu erstellen, oder den jeweiligen Hersteller um eine Aufnahme zu bitten.
Die beschriebenen Prüfungen der Ausnahmen sowie der eigenen Verwendung im Sicherheitsbericht des Herstellers sollte frühzeitig erfolgen, da die Fristen zur Vorregistrierung nach Inkrafttreten von REACh knapp bemessen sind.
![]() Quelle: www.reach-net.com |
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Internetseiten des Umweltbundesamtes
www.reach-info.de
Institut ASER e.V.
an der Bergischen Universität Wuppertal
www.reach-net.com
Internetseiten der Dr. Knoell Consult GmbH
www.reach-web.de
Mit Hilfe eines neuen „E-Learning-Tools“ wird kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, sich schnell und unendgeldlich über die neue REACh-Verordnung zu informieren.
Zu diesem Zweck stellt das „Online-Tool“ umfangreiche Informationen in Form verschiedener Infoelemente zur Verfügung, aus denen interessierte Nutzer interaktiv ihre Interessenschwerpunkte auswählen können:
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Die Idee für das e-learning Projekt entwickelte ein Konsortium aus der deutschen Beratungsfirma Ökopol GmbH und den dänischen Partnerunternehmen HSE consult und DHI water & environment. Die dänische Umweltbehörde EPA förderte die Basisentwicklung. Das Umweltbundesamt fördert die inhaltliche Weiterentwicklung und vor allem die Entwicklung einer an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen angepassten deutschen Version. |
| Erfahren Sie mehr unter http://www.reach-info.de |
Quellen:
Internetseiten des Umweltbundesamtes
www.reach-info.de
Internetseiten der Dr. Knoell Consult GmbH
www.reach-web.de
Institut ASER e.V.
an der Bergischen Universität Wuppertal
www.reach-net.com
Für weitere Informationen zur Chemikalienverordnung REACh stehen die Inhalte der nachfolgend aufgeführten Internetseiten zur Verfügung.
| Schnelle Antworten und praxiserprobte Lösungen für jedermann. Das ermöglicht REACh-Net in dem Themenfeld rund um die REACh-Verordnung. Mit REACh-Net können Sie komfortabel, qualitätsgesichert und kostenlos das Fachwissen und die Erfahrung von ausgewiesenen Experten der verschiedensten Fachorganisationen nutzen. |
| Seit kurzem bietet das Umweltbundesamt (UBA) mit dem Internetportal www.reach-info.de eine umfassende Materialsammlung zur neuen EU- Chemikalienpolitik REACh speziell für Anwender. Das Portal erklärt das REACh-System und hilft, Fragen zu beantworten. Unter „REACh im Überblick“, „REACh entwickelt sich“ oder „der REACh-Umsetzungsprozess (RIP)“ finden sich ausführliche Erklärungen. Ergänzend lässt sich ein umfangreiches Stichwortregister nutzen.
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Deutsche REACh Helpdesks
| Als bundesweite Auskunftsstelle liefert der REACh-Helpdesk auf verschiedenen Plattformen Informationen und Orientierungshilfen bei der Umsetzung von REACh und soll Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung unterstützen. Themen wie "Was geht mich REACh an?", "Vorregistrierung" oder "Verpflichtungen für nachgeschaltete Anwender" sollen helfen die notwendigen Schritte für das Unternehmen einzuleiten. Ein Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen sowie Informationen über die neue Chemikalienverordnung ergänzen das Angebot. |
| Umfangreiche Informationen zum Thema REACh stellt die EU auf der Internet-Seite |
![]() | Weitere Informationen zu den nachfolgend genannten Workshops finden Sie auf den Webseiten des BDI. Der BDI veranstaltete am 10./11. September seinen 7. REACH- Workshop. Der Workshop widmete sich den Themen: Durchsetzung der REACH- Verordnung in Deutschland, PBT- Stoffe, Aktueller Stand zur Vorregistrierung, GHS und BDI- Standardsatzkatalog. Der BDI veranstaltete am 28./29. April 2008 seinen 6. BDI-REACH-Workshop im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin. Der Workshop widmete sich folgenden Themen: Vorregistrierung und Registrierung – aktueller Stand und Empfehlungen zum Verfahren, IT-Instrumente, Sekundärrohstoffe sowie der Europäische Chemikalienagentur. Der BDI führte am 06./07. Februar 2008 seinen 5. BDI-REACH-Workshop in Berlin durch. Der Workshop widmete sich den Ergebnissen der REACH-Implementierungsprojekte (RIPs) und ihren Konsequenzen für die Industrie. |
Entwurf für die Neuregelung der Chemikalienzulassung auf europäischer Ebene
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